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OBLIGATORISCHE DOKUMENTE FÜR DEN EXPORT/IMPORT


Zusätzlicher Service von HT-O:

Wir können für Sie die Kontrollen für das EU-Gesundheitszeugnis der NVWA veranlassen (Export). Diese Inspektion wird dann von einem anerkannten NVWA-Tierarzt am Standort des Pferdes (Niederlande) durchgeführt. Natürlich können Sie dies auch selbst organisieren, wir übernehmen dies aber gerne für Sie.

- Beantragen Sie ein EU-Gesundheitszeugnis für den Export

 

Für den Export von Pferden gibt es europäische Gesetze und Vorschriften, um das Tierwohl zu gewährleisten und die Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) werden auch „Drittländer“ genannt. Die Anforderungen können je nach Land unterschiedlich sein. Norwegen und die Schweiz gehören nicht zur EU, haben aber die gleichen Bedingungen wie EU-Länder. (NVWA, SD)

Weitere Informationen und Beratung finden Sie unter:
https://www.nvwa.nl/onderwerpen/paarden/paarden-exporteren-en-importeren


- Beantragen Sie ein EU-Gesundheitszeugnis für die Einfuhr

Wenn Sie ein Pferd importieren, müssen Sie außerdem über eine Gesundheitsbescheinigung verfügen, aus der hervorgeht, dass das Tier im Herkunftsland untersucht und für gesund erklärt wurde. Sie müssen dies jedoch bei der Behörde beantragen, von der aus das Pferd in die Niederlande reist. Auch hier muss das Pferd von einem amtlichen Tierarzt einer offiziellen Behörde (z. B. der NVWA in den Niederlanden) untersucht werden. Dabei wird geprüft, ob das Tier den EU-Anforderungen entspricht. (NVWA, SD)

- EU-Pferdepass

Alle Pferde in der EU müssen einen Pferdepass haben. Dieser Reisepass ist in der gesamten EU gültig.

Nach Ihrer Ankunft registrieren Sie den Pferdepass selbst bei der Passausstellungsbehörde (ppi) in den Niederlanden. (NVWA, SD)

Kehren Sie mit Ihrem Pferd in die Niederlande zurück


Möchten Sie mit Ihrem Pferd nach einem vorübergehenden Aufenthalt (maximal 90 Tage) in einem anderen Land in die Niederlande zurückkehren? Zum Beispiel nach einem Urlaub oder einem Wettkampf? Dann gilt Folgendes.

- Von Belgien oder Luxemburg zurück in die Niederlande: Sie benötigen kein neues Tiergesundheitszeugnis. Ihr Pferd muss über einen gültigen Pferdepass verfügen.

- Rückkehr aus einem anderen EU-Land, Norwegen oder der Schweiz in die Niederlande: Sie benötigen eine neue Tiergesundheitsbescheinigung. Lassen Sie das Pferd von der Behörde des betreffenden Mitgliedstaats untersuchen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie über eine 30 Tage gültige Tiergesundheitsbescheinigung verfügen und innerhalb von 30 Tagen in die Niederlande zurückkehren. Sie können ein solches Zertifikat nur für ein registriertes Pferd mit einem FEI-Pass beantragen. (NVWA, SD)

Fragen? HT-O unterstützt Sie gerne sowohl beim Transport als auch bei der weiteren Administration! Wir sind bei der NVWA registriert und verfügen über die obligatorische NIWO-Euro-Genehmigung für (internationale) Pferdetransporte.

https://www.nvwa.nl/onderwerpen/paarden/met-mijn-paard-naar-het-buitenland

Diese Seite wurde mit Hilfe von Google Translate übersetzt. Wir entschuldigen uns für etwaige Übersetzungsfehler oder Unklarheiten. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

NVWA-Logo HT-O
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